A

sofort einen Arzt rufen, der den Leichenschauschein ausstellt. Anschließend wenden Sie sich telefonisch an uns. Wir sind Tag und Nacht zu erreichen. Wir senden unseren Leichenwagen mit der Belegschaft, die die verstorbene Person abholt und aufbewahrt.

A

setzen Sie sich mit uns in Verbindung, um alle Einzelheiten der Entgegennahme des/der Verstorbenen festzulegen, weil die Prozedur der Entgegennahme der verstorbenen Person von dem gegebenen Krankenhaus abhängig ist. In meisten Fällen wird von dem Krankenhaus der Leichenschauschein ausgestellt, der bei einem Standesamt in dem jeweiligen Sterbeort vorzulegen ist.

A

die Staatsanwaltschaft den diensthabenden Leichenwagen, der den/die Verstorbene (kostenlos) befördert und aufbewahrt. Um den Aufenthaltsort der verstorbenen Person festzusetzen, können Sie sich direkt an uns wenden, um die alle notwendigen Formalitäten zu erledigen, die den Entgegennahme der verstorbenen Person und die Bestattung betreffen.

A

Wir besorgen die Beförderung der verstorbenen Person aus dem Ausland nach Polen und aus Polen ins Ausland. Wir vermitteln bei der Besorgung aller Formalitäten und Dokumenten, die mit der Beförderung und Zollabfertigung verbunden sind. Zu diesem Zweck stellen wir die notwendige Metalleinlage für gewählten Sarg fertig. Für die Bestattung, können wir ebenfalls die Särge und Urnen vom Flughafen abholen.